Lohnabrechnung in der Türkei: Grundlagen für Arbeitgeber
Was ist die Lohnabrechnung (bordro) in der Türkei und wie rechnet man brutto zu netto? SGK-Beiträge, Einkommensteuer, Stempelsteuer und Lohnzettel erklärt.
Sobald ein Unternehmen in der Türkei den ersten Mitarbeitenden einstellt, beginnt eine monatliche Routine: die Lohnabrechnung (bordro). Dieser Beitrag erklärt allgemein, was die türkische Lohnabrechnung ist, welche Positionen sie enthält und wie der monatliche Ablauf Schritt für Schritt funktioniert.
Was ist die Lohnabrechnung (bordro)?
Die Lohnliste (ücret bordrosu) zeigt die Löhne, die der Arbeitgeber in einem Zeitraum (meist ein Monat) abrechnet, die gesetzlichen und sonstigen Abzüge sowie den auszuzahlenden Nettobetrag je Mitarbeitenden. Die türkische Abgabenordnung (VUK) verpflichtet Arbeitgeber, die Löhne zahlen, eine solche Lohnliste zu führen; sie ist zugleich die wichtigste Datenquelle für die Meldungen an die SGK (Sozialversicherung) und die Steuerverwaltung.
Kurz gesagt: Die Lohnabrechnung ist keine bloße „Gehaltsliste“, sondern ein offizieller Nachweis, dass der Arbeitgeber seine steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten korrekt erfüllt.
Was enthält eine Lohnabrechnung?
Eine türkische Lohnabrechnung enthält in der Regel:
- Personalien, Position und Eintrittsdatum
- Gearbeitete Tage im Zeitraum und SGK-Beitragstage
- Bruttolohn und Zusatzzahlungen (Überstunden, Prämien, Sachleistungen)
- Arbeitnehmeranteil zur SGK und zur Arbeitslosenversicherung
- Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, kumulierte Bemessungsgrundlage und berechnete Steuer
- Stempelsteuer
- Angewandte Befreiungen und sonstige Abzüge (Vorschüsse, Pfändungen, Altersvorsorge BES usw.)
- Auszuzahlender Nettobetrag
Von brutto zu netto: Wie wird gerechnet?
Das Prinzip: Vom Bruttolohn werden die gesetzlichen Abzüge abgezogen, bis der Nettolohn feststeht. Da sich Sätze und Grenzen jedes Jahr ändern können, nennen wir hier bewusst keine Zahlen, sondern nur die Reihenfolge der Berechnung.
Abzüge beim Arbeitnehmer
- SGK-Arbeitnehmeranteil: berechnet auf das beitragspflichtige Entgelt, dessen Unter- und Obergrenze gesetzlich festgelegt wird.
- Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung: ebenfalls auf das beitragspflichtige Entgelt.
- Einkommensteuer: Bemessungsgrundlage ist der Bruttolohn abzüglich der Arbeitnehmeranteile. Die Steuer wird nach einem progressiven Tarif auf die seit Jahresbeginn kumulierte Bemessungsgrundlage berechnet; deshalb kann sich der Nettolohn im Jahresverlauf ändern, wenn eine höhere Tarifstufe erreicht wird.
- Stempelsteuer: berechnet auf den Bruttolohn.
- Mindestlohnbefreiung: Der dem Mindestlohn entsprechende Teil des Lohns ist von Einkommen- und Stempelsteuer befreit; die Befreiung wird in der Berechnung gesondert berücksichtigt.
Gegebenenfalls werden außerdem Vorschüsse, Lohnpfändungen oder der Arbeitnehmerbeitrag zur automatischen Altersvorsorge (BES) abgezogen.
Arbeitgeberkosten
Der Nettobetrag des Mitarbeitenden entspricht nicht den Gesamtkosten des Arbeitgebers. Zusätzlich zum Bruttolohn zahlt der Arbeitgeber den SGK-Arbeitgeberanteil und den Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung. Verfügbare SGK-Förderungen können diese Kosten senken – deshalb lohnt sich eine regelmäßige Prüfung.
Monatlicher Ablauf der Lohnabrechnung
- Zeiterfassung abschließen: gearbeitete Tage, Urlaub, Krankheitstage, unbezahlter Urlaub, Überstunden.
- Änderungen erfassen: Eintritte, Austritte, Gehaltserhöhungen und Prämien des Monats.
- Brutto und Abzüge berechnen in der oben genannten Reihenfolge.
- Prüfen und freigeben: mit dem Vormonat vergleichen und Auffälligkeiten klären.
- Auszahlen der Nettolöhne.
- Melden: Steuer- und SGK-Daten werden über die MUHSGK-Erklärung übermittelt.
- Archivieren: Lohnliste, Lohnzettel und Belege geordnet aufbewahren.
Sind Lohnzettel und Lohnliste dasselbe?
Nein. Die Lohnliste ist die Sammelaufstellung für alle Mitarbeitenden. Der Lohnzettel (ücret hesap pusulası) wird jedem Mitarbeitenden einzeln ausgehändigt und zeigt, wie sein Lohn berechnet wurde. Das türkische Arbeitsgesetz Nr. 4857 verpflichtet den Arbeitgeber, bei Lohnzahlungen einen Lohnzettel auszuhändigen.
Häufige Fehler
- Falsche Tageszählung wegen verspäteter oder unvollständiger Zeiterfassung
- Fehlerhafte Übernahme der kumulierten Steuerbemessungsgrundlage bei Ein- und Austritten
- Falsch gemeldete Gründe für Fehltage
- Übersehene SGK-Förderung, auf die Anspruch besteht
- Verspätete Pflege von Parametern, die sich zum Jahresbeginn ändern (Grenzen, Befreiungen)
Lohnabrechnung auslagern
Die Lohnabrechnung erfordert ständige Rechtsbeobachtung, Kontrollen und Vertraulichkeit – viele Unternehmen übergeben sie daher an ein spezialisiertes Team. Mit unserem Lohnabrechnungsservice steuert Turkuaz Payroll den Ablauf von der Zeiterfassung bis zum Lohnzettel; die Erklärungen reicht unser vertraglich gebundener Partner, ein zugelassener Steuerberater (SMMM), ein.
Aktuelle Rechtslage prüfen: Beitragssätze, Einkommensteuertarif, Mindestlohn und Beitragsgrenzen ändern sich regelmäßig. Dieser Beitrag nennt bewusst keine Sätze oder Beträge; prüfen Sie vor jeder Berechnung die aktuellen Vorgaben von SGK, Steuerverwaltung (GİB) und Amtsblatt.
Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Sätze, Beträge und Fristen ändern sich; prüfen Sie die aktuelle Rechtslage oder fragen Sie einen Steuerberater.