Buchhaltung für neue Unternehmen in der Türkei: Grundlagen
Buchhaltungsgrundlagen für neue Unternehmen in der Türkei: Buchführungsarten, Rechnungen und E-Belege, Steuerkalender, erste Einstellung und der SMMM.
Sie haben Ihr Unternehmen in der Türkei gegründet und wollen die erste Rechnung schreiben. Viele Gründer sehen die Buchhaltung als „Sache des Steuerberaters“ – doch eine gut aufgesetzte Struktur spart schon im ersten Jahr Zeit und senkt das Risiko von Strafen. Dieser Beitrag fasst die Grundlagen der Buchhaltung für neue Unternehmen allgemein zusammen.
Warum Buchhaltung ab dem ersten Tag zählt
Die Buchhaltung erfasst Einnahmen, Ausgaben, Vermögen und Verbindlichkeiten eines Unternehmens. Saubere Aufzeichnungen sorgen dafür, dass:
- steuerliche und SGK-Pflichten fristgerecht und korrekt erfüllt werden,
- Liquidität und Rentabilität sichtbar werden,
- Banken, Investoren und Partnern verlässliche Abschlüsse vorgelegt werden können.
Buchführungsarten: Bilanzierung und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
In der Türkei führen Gewerbetreibende ihre Bücher nach einer von zwei Hauptmethoden:
- Bilanzierung (bilanço esası): Pflicht für Kapitalgesellschaften (A.Ş. und Ltd. Şti.). Geführt werden u. a. Journal, Hauptbuch und Inventarbuch; zum Periodenende werden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellt.
- Vereinfachte Buchführung (işletme hesabı esası): Einzelunternehmen können diese einfachere Methode nutzen, solange sie gesetzliche Schwellenwerte nicht überschreiten. Die Schwellenwerte werden regelmäßig angepasst.
Freiberufler führen ein Buch über Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Welche Methode für Sie gilt, klären Sie am besten schon bei der Gründung mit Ihrem Steuerberater.
Rechnungen und Belege
Jeder Verkauf und Einkauf muss belegt sein. Häufige Belege sind:
- Rechnung, e-Fatura und e-Arşiv Fatura
- Honorarquittung für Freiberufler (bzw. die elektronische Version)
- Ausgabenbeleg (gider pusulası) und Erzeugerquittung (müstahsil makbuzu)
- Kontoauszüge und Verträge
Ob ein Unternehmen auf E-Belege wie e-Fatura, e-Arşiv und e-Defter umstellen muss, legt die Steuerverwaltung (GİB) nach Kriterien wie Umsatz, Branche und Tätigkeit fest. Die Kriterien können sich ändern – prüfen Sie Ihren Status regelmäßig.
Grundlegender Steuerkalender
Die wichtigsten Erklärungen für ein neues Unternehmen:
| Erklärung | Kurz erklärt |
|---|---|
| Umsatzsteuererklärung (KDV) | Umsatzsteuer auf Verkäufe und Einkäufe; für die meisten monatlich |
| MUHSGK-Erklärung | Einbehaltene Steuern und SGK-Meldung bei Lohnzahlungen oder anderen abzugspflichtigen Zahlungen |
| Vorauszahlungserklärung (geçici vergi) | Vorauszahlung auf den Gewinn einzelner Perioden im Jahr |
| Jährliche Einkommen- / Körperschaftsteuererklärung | Jahresgewinn |
Abgabe- und Zahlungstermine werden gesetzlich festgelegt und ändern sich gelegentlich; maßgeblich ist der Steuerkalender der GİB.
Der erste Mitarbeitende
Mit der ersten Einstellung beginnen die SGK-Pflichten: Registrierung der Betriebsstätte, die Eintrittsmeldung, die grundsätzlich vor Arbeitsbeginn erfolgen muss, und die monatliche Lohnabrechnung. Mehr dazu in Lohnabrechnung in der Türkei: Grundlagen.
Private und betriebliche Ausgaben trennen
Ein eigenes Geschäftskonto macht die Buchführung nachvollziehbarer. Private Ausgaben vom Firmenkonto und Geldbewegungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern können steuerliche Folgen haben – dokumentieren Sie solche Vorgänge und sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?
Die Abgabenordnung und das türkische Handelsgesetzbuch sehen unterschiedliche Mindestaufbewahrungsfristen für Bücher und Belege vor. Praktisch ist es, sich an der längeren Frist zu orientieren und ein geordnetes, gut zugängliches (am besten digitales) Archiv zu führen.
Zusammenarbeit mit einem Steuerberater (SMMM)
Erklärungen werden über das e-Beyanname-System der GİB eingereicht – vom Steuerpflichtigen selbst oder über einen bevollmächtigten Berufsträger. Für neue Unternehmen ist ein guter Steuerberater wichtig, um die richtige Buchführungsart, eine saubere Belegablage und die Fristen im Griff zu haben. Lohnabrechnung und SGK-Prozesse können Sie separat an uns übergeben – siehe unsere Leistungen.
Checkliste für den Start
- Buchführungsart und E-Beleg-Pflichten klären.
- Separates Geschäftskonto eröffnen.
- Belege monatlich an den Steuerberater übermitteln.
- Abgabe- und Zahlungsfristen in den Kalender eintragen.
- SGK-Prozesse vor der ersten Einstellung planen.
Aktuelle Rechtslage prüfen: Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information. Schwellenwerte, E-Beleg-Kriterien und Abgabetermine können sich ändern; prüfen Sie vor der Umsetzung die aktuelle Rechtslage oder fragen Sie Ihren Steuerberater.
Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Sätze, Beträge und Fristen ändern sich; prüfen Sie die aktuelle Rechtslage oder fragen Sie einen Steuerberater.